Sachverständiger Lüneburg

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Tatjana Neumann Lüneburg

Tatjana Neumann

Bausachverständige und Baugutachterin

Grapengießer Straße 35
21335 Lüneburg
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Sachverständige für Immobilienbewertung (Sprengnetter Akademie)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Lüneburg steht Ihnen Frau Tatjana Neumann als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Frau Tatjana Neumann kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Lüneburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Lüneburg kommen bzw. sich nicht in Lüneburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Lüneburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Hansestadt Lüneburg ist im Bundesland Niedersachsen eine große Mittelstadt im Nordosten und eines von neun Oberzentren des Bundeslandes. Ungefähr 50 Kilometer südöstlich von Hamburg am Rande der Lüneburger Heider liegt die Stadt Lüneburg an der Ilmenau und gehört zur Metropolregion Hamburg. Mit rund 78.000 Einwohnern hat die Kreisstadt mit gleichnamigem Landkreis den Status einer großen selbstständigen Stadt. Lüneburg liegt etwa 15 Kilometer südlich der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. 

Zu Lüneburg gehören 12 Stadtteile:

  • Altstadt
  • Bockelsberg
  • Goseburg-Zeltberg
  • Kaltenmoor
  • Kreideberg
  • Lüne-Moorfeld
  • Mittelfeld
  • Neu-Hagen
  • Rotes Feld
  • Schützenplatz
  • Weststadt
  • Wilschenbruch

Die Stadt Lüneburg ist Sitz der Universität Lüneburg mit knapp 9.823 Studierende, sowie der VWA und Berufsakademie Lüneburg mit knapp 1.020 Studierende. Außerdem ist die Stadt Mitglied im Lüneburgischen Landschaftsverband und war bis Ende 2004 Sitz des gleichnamigen Regierungsbezirkes. Dieser wurde durch eine Regierungsvertretung und 2014 durch die heutigen Regionalbeauftragen für das nordöstliche Niedersachen ersetzt.

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus:

Am Ochsenmarkt 1
21335 Lüneburg

Bauamt:

Neue Sülze 35
21335 Lüneburg

Amtsgericht:

Am Ochsenmarkt 3
21335 Lüneburg

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